Vertretung mit Weitblick – unser Team für Ihre Schutzrechte
Unsere Patentanwälte sind national wie international umfassend zur Vertretung befugt. Sie vertreten Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, der WIPO sowie in streitigen Verfahren vor dem Bundespatentgericht und – in Patentnichtigkeitsverfahren – auch vor dem Bundesgerichtshof.
Darüber hinaus sind wir zur Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court) berechtigt.
Diese weitreichenden Vertretungsbefugnisse spiegeln die Qualifikation und Erfahrung unseres Teams wider.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Anwälte der Kanzlei kurz vor.